Beweissicherungen als Vorbereitung für Baumaßnahmen
Inzwischen kommen präventive Beweissicherungen als Vorbereitung größerer Baumaßnahmen immer mehr in den Fokus unseres Büros. Auftraggeber sind Bauträger, Baufirmen, Kommunen, staatliche und öffentlich rechtliche Behörden etc.
Private Beweissicherungen (Gebäudeschäden)
Private Beweissicherungen sollten immer im Einklang auch mit einer rechtlichen Beratung durch Juristen begleitet werden, da die große Gefahr besteht, dass als Folge von Verfahrensfehler die privat in Auftrag gegebene Beweissicherung über keine Rechtssicherheit verfügt.
Wurden die in Rechnung gestellten Leistungen tatsächlich erbracht?
Private Beweissicherungen dienen u. a. auch der Aufgabe, Vergleiche zwischen den vertraglich geschuldeten Leistungen und den tatsächlich erbrachten anzustellen.
Häufig geht es hierbei einmal um die Feststellung, ob es sich um eine minderwertigere Leistung als zugesagt wurde, handelt oder aber auch, ob abrechnungstechnisch mehr in Rechnung gestellt wurde, als vertraglich zulässig gewesen wäre.
Nicht selten geht es auch darum zu klären, ob eine anderweitig erbrachte Leistung den gleichen Standard und somit die gleiche Wertigkeit und Sicherheit bietet, wie jene, welche der eigentliche Vertragsgegenstand ist.
Wer kommt für die Kosten der Beweissicherung auf?
Privat in Auftrag gegebene Beweissicherungsmaßnahmen sind in jedem Fall vom Auftraggeber - es handelt sich hierbei zumeist um den Geschädigten - finanziell zu tragen. Es ist dann eigene Sache, diese Kosten gegenüber dem Verursacher oder gegenüber einer Versicherung auf zumeist rechtlichem Wege „refinanzieren“ zu lassen.