Private Beweissicherung

Wurde auf dem Bau gepfuscht?

Wurden alle Leistungen ordnungsgemäß erbracht oder wurde geschlampt?
Stimmt die Rechnung?

Private Beweissicherung
Bau - Umbau - Sanierung

Planungsphase, Bauphase, Objektbetreuungsphase
Mit einem Sachverständigen sind Sie auf der sicheren Seite!

Baubegleitende Qualitätsüberwachung

Bau - Umbau - Sanierung

Moderation - Streitschlichtung

Sachverhalte für beide Parteien klar darlegen und für beide Seiten akzeptable Lösungen finden!

Lösungen auf „friedlichem Wege“

Moderation - Streitschlichtung

Schimmel im Haus?

Schnell, professionell und kostengünstig.

Baumangel? Falsche Lüftung? Ursachen finden!

Schimmel im Haus?

Beweissicherung

Baulichen Zustand vor der Maßnahme zur Beweissicherung festhalten.

Im Umfeld sind Baumaßnahmen geplant?

Beweissicherung

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Gewährleistungsdauer

Im Rahmen der heutigen deutschen Rechtsprechung kann für Bauvorhaben zumeist davon ausgegangen werden, dass die Gewährleistung, das heißt der Zeitraum zwischen der Abnahme einer Maßnahme bis hin zum Ende der Nachbesserungspflicht durch die Firmen vier bzw. fünf Jahre beträgt.

Kann die Gewährleistungsdauer auch länger als 5 Jahre sein?

Es gibt allerdings auch Möglichkeiten, den Gewährleistungszeitraum mit beidseitigem Einverständnis zu verlängern, jedoch kann dies bei extremen Gewährleistungszeiträumen dazu führen, dass ein ungewöhnlich langer Zeitraum aus rechtlichen Gründen anfechtbar wird.

Nachbesserungen auch nach Ablauf der Gewährleistungspflicht?

Aufgrund der Rechtssituation bedeutet der Ablauf der Gewährleistung zudem, dass außer bei bestimmten Anlässen, wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind, keinerlei Anspruch darauf besteht, dass die Firmen nochmals nachbessern müssen.

Eine andere Situation tritt dann ein, wenn nach der Abnahme bereits Reparaturmaßnahmen durchgeführt wurden. Für exakt diese Leistungen tritt ein erneuter kompletter Gewährleistungsanspruch ein.

Oft ist es allerdings schwierig, den Anspruch auf Gewährleistung zu realisieren; häufig bedarf es hierzu juristischer und sachverständiger Hilfe.